Einführendes Beispiel

Der Unternehmer A hat im Rahmen seiner privaten Recherche erkannt
Unternehmer B betreibt ein Pharmaunternehmen und ist im Bereich der Onkologie tätig. In diesem Zusammenhang hat man sehr häufig mit Tierversuchen an Mäusen zu tun. Dabei hat sich eine bestimmte genetisch modifizierte Maus als besonders wirksam herausgestellt

Im Patentrecht gibt es neben den zwingenden positiven Voraussetzungen für die Patentierung (Neuheit

Notwendigkeit des Ausschlusses

Grundsätzlich könnte man argumentieren

Erhält also beispielsweise A ein Patent für das Verfahren zum Öffnen des Tresors ohne Schlüssel

Der eigentliche Sinn und Zweck dieses Patentierungsverbots liegt jedoch darin

Der Ausschluss vom Patentschutz wird relativ eng interpretiert. Es reicht nicht aus

Das von A erfundene Gerät könnte natürlich für illegale Zwecke eingesetzt werden

Biotech-Richtlinie und zusätzliche Ausschlüsse

Eine spezielle Kategorie von Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen, betrifft die Biotechnologie. Hier hat die sogenannte Biotech-Richtlinie einige Bereiche eindeutig vom Patentschutz ausgeschlossen. Zu diesen absoluten Ausschlüssen gehören insbesondere: Verfahren zum Klonen von Lebewesen Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität des Menschen Die Verwendung menschlicher Embryonen für industrielle oder kommerzielle Zwecke

Neben den absoluten Ausschlüssen gibt es auch Erfindungen

Die von B erfundene „Krebsmaus“ ist genetisch modifiziert und neigt zur Bildung von Tumoren

Fragen

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Zusammenfassung

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