Einführendes Beispiel
Da die Universität selbst keine industriellen Fertigungsstrukturen besitzt, denkt sie darüber nach, mit zwei großen Elektronikunternehmen U und V zusammenzuarbeiten, das sowohl die Produktionskapazitäten als auch die globalen Vertriebsnetze hat.
Für die Universität stellt sich nun die Frage, wie sie der Industrie die Nutzung des geschützten Quanten-Sensorsystems ermöglichen kann.
Nicht jeder Patentinhaber möchte das aus dem Patent resultierende Monopolrecht durch Verkauf abtreten. In manchen Fällen wird lediglich eine Nutzungserlaubnis erteilt, ohne das Eigentum am Patent abzugeben. Dies ähnelt einem Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter die Nutzung einer Wohnung gestattet, ohne das Eigentum daran zu übertragen.
Lizenzumfang
Ein Lizenzvertrag gestattet dem Lizenznehmer die Nutzung des patentierten Gegenstands. Aufgrund der Formfreiheit von Verträgen reicht theoretisch eine mündliche Vereinbarung aus. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist jedoch eine schriftliche Urkunde empfehlenswert.
In vielen Fällen wird der Umfang der Lizenz eingeschränkt, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden. So kann eine Lizenz beispielsweise auf bestimmte Produkte oder geografische Gebiete beschränkt werden. Solche Beschränkungen sind grundsätzlich zulässig, dürfen jedoch nicht gegen kartell- oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Besondere Arten von Lizenzen
Ein Patentinhaber kann mehreren Personen gleichzeitig eine Lizenz erteilen. Wenn dem Lizenznehmer jedoch Exklusivität oder eine ausschließliche Lizenz zugesichert wird, verspricht der Patentinhaber, das Recht zur Nutzung der betreffenden Erfindung ausschließlich dem Lizenznehmer und niemandem sonst zu gewähren. Je nach Vertrag kann es auch dem Patentinhaber selbst untersagt sein, die von ihm patentierte Erfindung zu nutzen. Eine ausschließliche Lizenz gewährt dem Lizenznehmer fast die Rechte eines Patentinhabers, einschließlich des Rechts, bei Patentverletzungen zu klagen.
Darüber hinaus kann dem Lizenznehmer das Recht eingeräumt werden, Unterlizenzen zu vergeben oder die Lizenz auf einen Dritten zu übertragen, sofern dies im Lizenzvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Lizenzvertrag ist grundsätzlich ein persönlicher Vertrag zwischen den Parteien, entfaltet jedoch gegenüber Dritten keine Wirkung, es sei denn, er wird im Patentregister vermerkt.
Ende von Lizenzverträgen
Lizenzverträge können über die gesamte Laufzeit eines Patents, abgeschlossen werden. Es kann aber auch eine kürzere Laufzeit vereinbart werden. Zudem können Kündigungsrechte oder automatische Gründe für die Beendigung unmittelbar im Vertrag festgelegt werden. Wenn der Lizenznehmer nach Ablauf des Vertrags die Erfindung weiterhin nutzt, begeht er eine Patentverletzung.
Gegenleistung für die Lizenzeinräumung
Beim Abschluss von Lizenzverträgen besteht Freiheit hinsichtlich des Inhalts, d.h. keine Partei ist verpflichtet, einen Lizenzvertrag auf eine bestimmte Weise oder zu betimmten Bedingungen abzuschließen. Die Parteien können innerhalb eines weiten gesetzlichen Rahmens die Bedingungen der Nutzung frei vereinbaren.
Ein Lizenz- oder Kooperationsvertrag kann neben der Einräumung von Nutzungsrechten auch zusätzliche Verpflichtungen des Lizenzgebers enthalten. Dazu zählen etwa die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Forschung, Entwicklung, Beratung) oder technische Unterstützung. Zudem kann vereinbart werden, dass alle während der Kooperation entstehenden Erfindungen automatisch dem Lizenznehmer zustehen. Solche Vereinbarungen sichern dem Lizenznehmer nicht nur die bestehende Technologie, sondern auch den Zugriff auf zukünftige Weiterentwicklungen.
In bestimmten Fällen kann der Patentinhaber gezwungen sein, einen Lizenzvertrag mit einem Lizenzsuchenden zu schließen. Dies betrifft insbesondere sogenannte Zwangslizenz-Situationen, die im Kartellrecht eine Rolle spielen. Sie sollen verhindern, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Stellung durch den exklusiven Besitz von Patenten missbrauchen und dadurch den Wettbewerb oder die Allgemeinheit schädigen. Besonders relevant ist dies bei standard-essentiellen Patenten: Hier ist die Nutzung eines technischen Standards ohne Verletzung des Patents nicht möglich. In solchen Fällen besteht eine Verpflichtung, allen Lizenzsuchenden Lizenzen zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) einzuräumen.
Die Gegenleistung für die Gewährung einer Lizenz wird in der Regel verhandelt. Häufig werden Lizenzgebühren in Form von Geldzahlungen vereinbart, die entweder als Fixbetrag oder als umsatzabhängige Gebühr ausgestaltet sein können. Fixbeträge bieten eine klare Kalkulierbarkeit, während umsatzabhängige Gebühren den tatsächlichen Erfolg des Produkts berücksichtigen.
Neben Geldleistungen können auch andere Gegenleistungen vereinbart werden, wie Waren, Dienstleistungen oder Nutzungsrechte. Eine gegenseitige Lizenzeinräumung wird als Kreuzlizenz bezeichnet.
Fragen
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Zusammenfassung
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