Rechtliche Wirkung: Das Prioritätsrecht ermöglicht es
Wirtschaftliche Vorteile: Das Prioritätsrecht verschafft dem Anmelder bis zu 12 Monate Zeit
Laufzeit: Die Laufzeit der Nachanmeldung beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag der Nachanmeldung. Damit kann Patentschutz bis zu 21 Jahre nach dem Tag der Erstanmeldung bestehen.
Inanspruchnahme: Das Prioritätsrecht muss ausdrücklich bei der Nachanmeldung geltend gemacht werden
Anerkannte Erstanmeldung: Die Erstanmeldung muss in einem PVÜ-Vertragsstaat eingereicht worden sein
Prioritätsfrist: Die Nachanmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Erstanmeldung eingereicht werden
Persönliche Berechtigung: Der Anmelder der Nachanmeldung muss das Recht auf das Prioritätsrecht besitzen oder es übertragen bekommen haben.
Erfindungsidentität: Die Erfindung in der Nachanmeldung muss der in der Erstanmeldung eindeutig entsprechen.
Neue Merkmale: Neue technische Merkmale in der Nachanmeldung verlieren das Prioritätsrecht. Ihnen kommt der Zeitrang der Nachanmeldung zu.
Erfordernis „Erste Anmeldung“: Nachanmeldungen können nur das Prioritätsrecht derjenigen Anmeldung in Anspruch nehmen
Deckblatt-Informationen: Deckblätter enthalten wichtige Angaben wie den Titel der Erfindung
Internationale Ausdehnung: Die Prioritätsinformationen auf Deckblättern geben Hinweise auf die Patentstrategie und zeigen
Veröffentlichungsfrist: Das Prioritätsrecht beeinflusst die 18-monatige Veröffentlichungsfrist
Familienrecherche: Spezielle Rechercheinstrumente wie die Familienrecherche zeigen alle international verbundenen Patentanmeldungen