Ansprüche des Inhabers: Bei einer Schutzrechtsverletzung stehen dem Inhaber zivilrechtliche Ansprüche zu, insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Perspektive des Verletzers: Der Verletzer muss mit Unterlassung, Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Risiken durch Fremdschutzrechte Innovationen bergen stets das Risiko, unbeabsichtigt bestehende Schutzrechte Dritter zu verletzen („Fremd-IP“).
Hintergrund von Schutzrechtsverletzungen: Verletzungen entstehen nicht nur durch vorsätzliche Nachahmung, sondern oft durch Unachtsamkeit oder fehlende Recherche.
Urheberrechts- und Designverletzungen Bei Urheberrecht und Designschutz ist eine unbewusste Verletzung weniger wahrscheinlich, bei Marken und technischen Schutzrechten hingegen relativ häufig.
Freedom-to-Operate-Analysen Sorgfältige Vorabrecherchen sind ein Standardinstrument, um Risiken von Schutzrechtsverletzungen zu minimieren.
Geld- und Schadensersatzansprüche Schadensersatz dient dem Ausgleich finanzieller Nachteile und wird meist am Umsatz des Verletzers bemessen.
Unterlassungsanspruch Ein Unterlassungsanspruch zwingt den Verletzer, die Nutzung der Technologie oder Marke einzustellen, und kann durch Beugestrafen abgesichert werden.
Gerichtsverfahren Verfahren sind langwierig, kostenintensiv und bergen für beide Parteien erhebliche wirtschaftliche Risiken.
Außergerichtliche Einigung Vergleiche und Lizenzverträge sind oft schneller, kostengünstiger und weniger riskant als ein gerichtliches Verfahren und ermöglichen pragmatische Lösungen.