Grundsatz: Patentansprüche erschöpfen mit dem ersten rechtmäßigen Verkauf im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Rechtssicherheit: Käufer dürfen erworbene Produkte frei nutzen, verkaufen oder verschenken, ohne Patentverletzungsrisiko.
Zweck: Patentinhaber realisiert Gewinn beim Erstverkauf, danach keine weitere wirtschaftliche Kontrolle möglich.
Territorialität: Erschöpfung gilt nur für Produkte, die im EWR rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.
Beweislast: Käufer muss im Zweifel nachweisen, dass ein rechtmäßiges Inverkehrbringen im EWR vorlag.
Parallelimporte: Verkäufe außerhalb des EWR lösen keine Erschöpfung aus; Import bleibt patentrechtlich angreifbar.
Zustimmung: Erforderlich ist die Zustimmung des Patentinhabers oder eines autorisierten Unternehmens zum Erstverkauf.
Reparatur: Käufer dürfen verschlissene Teile austauschen, solange keine faktische Neuproduktion stattfindet.