Keramikfliesen

A meldet ein Patent auf ein spezielles Herstellungsverfahren für Keramikfliesen an. B hatte bereits Monate zuvor dieselbe Idee entwickelt, sie aber nur auf Papier entworfen, ohne Prototypen oder Produktionsschritte einzuleiten. Als B nun doch mit der Produktion beginnt, klagt A den B wegen Patentverletzung.

Frage: Wird A mit seiner Klage Erfolg haben?


Kühltechnik für Rechenzentren

A besitzt ein Patent auf eine neue Kühltechnik für Rechenzentren. B hatte die Technik bereits ein Jahr zuvor in seiner eigenen Serverhalle eingesetzt, allerdings streng geheim und ohne Öffentlichkeit. A klagt B auf Unterlassung.

Frage: Wird A mit seiner Klage Erfolg haben?


A meldet ein Patent auf eine neuartige Medikamenten-Formulierung an. B hatte diese Formulierung bereits zuvor entwickelt und an einem klinischen Pilotversuch mit Patienten getestet. Nach der Patenterteilung klagt A B wegen weiterer Herstellung. Es stellt sich heraus, dass B die Formulierung durch einen Mitarbeiter von A erhalten hatte, der diese Information entgegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung preisgab.

Frage: Wird A mit seiner Klage Erfolg haben?


A hat ein Patent auf eine neue Verpackungsmaschine. B setzte bereits vor dem Anmeldetag Maschinen nach derselben Konstruktion in seiner Fabrik ein und verkaufte Verpackungen an Händler. A klagt nun nicht B, sondern die Händler.

Frage: Hat B ein Vorbenutzerrecht? Wird A mit seiner Klage Erfolg haben?


A hat ein Patent auf eine neuartige Art von Solarzellen. B hatte derart patentgeschützte Zellen bereits vor dem Anmeldetag in kleinem Maßstab produziert und unter Geheimhaltungsvereinbarung an einen Industriekunden geliefert. Nach der Anmeldung brachte A seine Solarzellen auf den Markt. Der Industriekunde wird dadurch auf ein besonderes Konstruktionsmerkmal aufmerksam – eine spezielle Zellenanordnung, die eine verbesserte Lichtausbeute bei schwachem Sonneneinfall ermöglicht. B übernimmt dieses zusätzliche Merkmal in seine eigenen Zellen, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Frage: Hat B ein Vorbenutzerrecht? Wird A mit seiner Klage Erfolg haben?


A meldet ein Patent auf ein Verfahren zur Herstellung von biologisch abbaubaren Kunststofffolien an. B hatte dieses Verfahren bereits ein Jahr vor dem Anmeldetag in seiner Fabrik in Deutschland genutzt. Er produzierte dort erste Chargen und belieferte unter Geheimhaltung einige deutsche Verpackungshersteller. Damit war B vor dem Anmeldetag im Erfindungsbesitz und hatte ernsthafte Benutzungshandlungen in Deutschland gesetzt. Nach der Patenterteilung beliefert B jedoch nicht mehr nur deutsche Kunden, sondern expandiert nach Österreich. A klagt B dort wegen Patentverletzung und verlangt Unterlassung.

Frage: Hat B ein Vorbenutzerrecht? Wird A mit seiner Klage Erfolg haben?