Der österreichische Unternehmer X hat im Mai 2024 ein Patent in Österreich angemeldet. Nach 10 Monaten ist noch unklar, in welchen Ländern er seine neue Sensortechnik schützen möchte. Da er Investoren sucht, will er sich Handlungsspielraum offenhalten.

Frage: Welche Möglichkeit hat X, den Schutz über die 12 Monate hinaus auszudehnen, ohne sofort in allen Ländern anmelden zu müssen?


Unternehmen Y meldet seine Erfindung zunächst in Deutschland an. Im 11. Monat reicht sie eine internationale Anmeldung ein und beansprucht die Priorität der deutschen Anmeldung.

Frage: Welches Datum gilt als Anmeldetag fĂĽr die internationale Anmeldung und damit fĂĽr die Berechnung der Schutzdauer?


Unternehmerin Z reicht eine PCT-Anmeldung beim Europäischen Patentamt ein. Sie möchte später Schutz in den USA, China und Japan erlangen.

Frage: Welche Schritte muss Z spätestens nach 30 Monaten setzen, damit die Anmeldung in diesen Ländern nicht verfällt?


Eine österreichische Firma reicht eine internationale Anmeldung auf Deutsch ein. Sie will später auch in den USA und Japan Schutz beantragen.

Frage: Welche zusätzlichen Anforderungen müssen für diese Länder in der nationalen Phase erfüllt werden?


Ein Startup reicht eine internationale Anmeldung ein. Der Recherchenbericht fällt negativ aus und verweist auf mehrere ältere Veröffentlichungen.

Frage: Welche Möglichkeiten hat das Startup, noch in der internationalen Phase, die Chancen auf eine Patenterteilung zu verbessern?


Der Anmelder A will nur in den USA, Kanada und beim EPA weiterverfolgen, lässt aber China und Korea aus.

Frage: Welche Folge hat es, wenn A in diesen Ländern keine nationale Phase einleitet?


Bei der nationalen Phase entscheidet das US-Patentamt, das Patent nur eingeschränkt zu erteilen, während das EPA das Patent vollumfänglich erteilt.

Frage: Warum können sich die Ergebnisse aus derselben internationalen Anmeldung in verschiedenen Ländern unterscheiden?


Ein deutscher Erfinder reicht zunächst eine nationale Anmeldung ein und danach innerhalb von 12 Monaten eine internationale Anmeldung.

Frage: Wie wirkt sich das beanspruchte Prioritätsrecht auf den Stand der Technik aus, der zwischen den beiden Anmeldungen veröffentlicht wurde?


Eine internationale Anmeldung wird veröffentlicht. Der Recherchenbericht ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt.

Frage: Welche Art der Veröffentlichung erfolgt in diesem Fall, und wie wird der Bericht später ergänzt?


Unternehmer B meldet eine internationale Anmeldung an. Nach einigen Jahren entscheidet er, in Kanada keine Jahresgebühren mehr zu zahlen, während er in Europa das Patent weiterführt.

Frage: Welche Folge hat dies fĂĽr das kanadische Patent und welches bleibt in Kraft?


Frage: Was versteht man unter der internationalen Phase einer PCT-Anmeldung und wie lange dauert sie?


Frage: Welche Ziele verfolgte die EinfĂĽhrung der internationalen Patentanmeldung in den 1970er-Jahren?


Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer A1-, A2- und A3-Veröffentlichung im Rahmen der internationalen Anmeldung?


Frage: Welche Aufgaben hat die internationale Recherchenbehörde, und welche Behörde übernimmt dies für österreichische Anmelder?


Frage: Warum ist die internationale Anmeldung kein Weltpatent?


Ăśberleitung

Frage: Was versteht man unter der „Überleitung“ in die nationale Phase?


Frage: Welche Rolle spielt das Prioritätsrecht in Verbindung mit der internationalen Anmeldung?


Frage: Welche Angaben sind typischerweise auf dem Deckblatt einer internationalen Patentanmeldung enthalten?


Frage: Warum können aus derselben internationalen Anmeldung in unterschiedlichen Ländern verschiedene Ergebnisse resultieren (z. B. Erteilung, Einschränkung oder Ablehnung)?


Frage: Wann fallen die meisten Patentierungskosten im Rahmen der internationalen Anmeldung an?