Werkzeugstahl

Am 4.10.2023 reichte A eine österreichische Patentanmeldung für einen neuen Werkzeugstahl ein. Vier Tage später, am 8.10.2023, reichte B ebenfalls eine österreichische Patentanmeldung für denselben Werkzeugstahl ein. Die Anmeldung des A wurde am 15.4.2025 veröffentlicht.

Frage: Welche Wirkung hat die Anmeldung des A auf die Anmeldung des B, und unter welchen Umständen könnte B dennoch ein Patent erhalten?


Dünnschicht-Solarpanel

A meldete am 12.03.2020 in Deutschland ein neuartiges Dünnschicht-Solarpanel an. Nur wenige Wochen später, am 20.03.2020, reichte B eine deutsche Patentanmeldung für dieselbe Technik ein. Nach zehn Monaten verlor A jedoch das Interesse und zog seine Anmeldung zurück. Sie wurde daher nie veröffentlicht.

Frage: Welche Konsequenz hat die Rücknahme der Anmeldung des A für die Anmeldung des B?


Lithium-Batterie

A reichte am 5.06.2021 in den USA eine Patentanmeldung für eine neue Lithium-Batterie ein. Am selben Tag meldete B in China dieselbe Erfindung an. Keine der Parteien unternahm internationale Nachanmeldungen.

Frage: Wie wirken sich die beiden Anmeldungen gegenseitig aus, und wer erhält in welchem Land ein Patent?


Drohnensystem

A meldete am 1.02.2022 in Österreich ein Drohnensystem an, das mit einer KI zur Hinderniserkennung arbeitet. Einige Wochen später, am 20.02.2022, reichte B eine Anmeldung ein, die auf dasselbe System abzielt, aber zusätzlich eine automatische Notlandefunktion integriert.

Frage: Welche Ansprüche kann B erhalten, wenn die Anmeldung des veröffentlicht wird?


Photonik-Chip

A meldete am 10.01.2019 in Deutschland einen Photonik-Chip mit einem neuartigen Wellenleiter an. Ein Jahr später, am 15.01.2020, reichte A selbst eine weitere Anmeldung für denselben Chip ein, diesmal ergänzt um zusätzliche Optimierungen. Die erste Anmeldung wurde veröffentlicht, bevor über die zweite entschieden war.

Frage: Wie wirkt sich die frühere Anmeldung des A auf seine eigene spätere Anmeldung aus, und welche Teile der zweiten Anmeldung könnten dennoch patentfähig sein?


Insulin

A reichte am 12.05.2021 in Österreich eine Patentanmeldung für ein neues Verfahren zur gentechnischen Herstellung von Insulin ein. Diese Anmeldung wurde – wie üblich – erst nach 18 Monaten, am 15.11.2022, veröffentlicht. Unabhängig davon reichte B am 1.6.2021, also nur wenige Wochen später, eine österreichische Patentanmeldung für dasselbe Verfahren ein. Das Patentamt prüfte Bs Anmeldung ungewöhnlich schnell und erteilte ihm bereits am 20.2.2022 ein Patent, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Anmeldung des A bekannt war.

Frage: Welche Folgen hat das für Bs Patent?


KI-Chip

Ein chinesischer Ingenieur (C) meldet am 10.01.2021 in China ein Patent für einen neuartigen KI-Chip zur Bildverarbeitung an und erhält dort ein gültiges Schutzrecht. In den USA reicht er keine Anmeldung ein. Ein US-amerikanisches Unternehmen (U) meldet dieselbe Erfindung am 20.02.2021 in den USA an und erhält 2023 ein US-Patent. Als C versucht, seine KI-Chips auf dem US-Markt zu vertreiben, beruft sich U auf sein US-Patent und will ihn gerichtlich daran hindern.

Frage: Welche Möglichkeiten hat C, sich gegen das US-Patent von U zu verteidigen? Kann er ein Nichtigkeitsverfahren einleiten, und mit welchen Argumenten könnte er vorgehen?


Wasserstoffspeichersystem

A meldet am 15.03.2020 in Deutschland ein Patent für ein innovatives Wasserstoffspeichersystem an. Seine Anmeldung wird am 20.09.2021 veröffentlicht. B reicht eine inhaltsgleiche Anmeldung am 30.03.2020 ein und erhält überraschend schnell im Juli 2021 ein erteiltes Patent, noch bevor As Anmeldung veröffentlicht war.

Frage: Welche Schritte kann A unternehmen, um das Patent von B zu Fall zu bringen?