Ein Unternehmen entwickelt ein patentiertes Verfahren zur Herstellung von Spezialstahl mit besonderer Härte. Produziert wird der Stahl in China, wo kein Patentschutz besteht. Der Stahl wird anschließend nach Österreich importiert.

Frage: Was könnte der Patentinhaber tun, um die Verwendung des Verfahrens durch den Konkurrenten zu verhindern?


Patentiert ist ein Verfahren zur Herstellung von Keramikfliesen, bei dem durch ein besonderes Brennverfahren eine einmalige Oberflächenstruktur entsteht. Der Patentinhaber will verhindern, dass Keramikfliesen mit dieser einmaligen Oberflächenstruktur auf den Markt kommen.

Frage: Ist das möglich? Wie könnte man vorgehen, wenn die Patentanmeldung noch anhängig ist und noch kein Patent erteilt wurde, um nach der Erteilung besser gegen Konkurrenten vorgehen zu können?


Ein Patent betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Käse, bei dem eine spezielle Bakterienkultur und ein neuartiger Reifungsprozess eingesetzt werden. Ein Konkurrent produziert Käse in Frankreich und liefert ihn nach Österreich. Der Käse hat dieselben Eigenschaften wie der nach dem Patent hergestellte Käse. Der Konkurrent behauptet jedoch, ein anderes Verfahren anzuwenden. Der Patentinhaber möchte gegen den Import des Käses nach Österreich vorgehen, hat aber Schwierigkeiten, den Beweis für die tatsächliche Verfahrensanwendung zu erbringen.

Frage: Wie kann der Patentinhaber beweisen, dass der Konkurrent in Frankreich tatsächlich sein patentiertes Verfahren verwendet, obwohl er keinen direkten Einblick in die Produktionsanlagen hat?


Ein Patent betrifft ein Verfahren zur Datenverschlüsselung, bei dem ein bestimmter Algorithmus angewandt wird. Das Verfahren liefert als Ergebnis ein verschlüsseltes Signal. Der Patentinhaber möchte auch das verschlüsselte Signal schützen und verhindern, dass es ohne seine Zustimmung genutzt oder weitergegeben wird.

Frage: Kann der Patentinhaber das verhindern?


Ein Verfahren zur Herstellung von Glasflaschen ist patentiert. Es sieht einen besonderen Abkühlprozess vor, der die Festigkeit der Flaschen erheblich verbessert. Ein türkischer Hersteller exportiert Flaschen nach Deutschland, die diese besondere Festigkeit aufweisen. Der Patentinhaber will verhindern, dass diese Flaschen in Deutschland vertrieben werden. Aufgrund der Festigkeitseigenschaften liegt es für den Patentinhaber nahe, dass das patentierte Verfahren angewandt wurde. Um sich zu verteidigen, müsste der türkische Hersteller sein eigenes Verfahren offenlegen – was sein Betriebsgeheimnis preisgeben würde.

Frage: Muss der ausländische Hersteller sein Herstellungsverfahren offenlegen, um den Vorwurf einer Patentverletzung zu entkräften, auch wenn er damit wertvolles Know-how preisgibt?