Ein Unternehmen beantragt ein Patent auf eine Drohne mit automatischem Hindernisradar. Der Prüfer verweist auf ein bereits 2019 veröffentlichtes Forschungspapier, das Drohnen mit einem vergleichbaren System beschreibt. Anspruch 1 ist damit vollständig getroffen. In Anspruch 2 wird jedoch zusätzlich eine automatische Notlandefunktion beansprucht.
Frage: Was kann der Anmelder tun, um ein Patent zu erhalten?
Ein Erfinder meldet eine neue Lebensmittelverpackung an, die aus gefaltetem Karton besteht und besonders platzsparend gelagert werden kann. Im Prüfungsverfahren findet der Prüfer jedoch ein altes Patent, das bereits dieselbe Falttechnik beschreibt. Der Erfinder erkennt daraufhin, dass seine eigentliche Verbesserung in einer speziellen Kunststoffbeschichtung liegt, die den Karton feuchtigkeitsbeständig macht. Diese Beschichtung wurde in der ursprünglichen Anmeldung jedoch nicht erwähnt. In der zuletzt verkauften Serie ist die spezielle Kunststoffbeschichtung nicht gezeigt.
Frage: Was sollte der Erfinder tun, um einen größtmöglichen Schutz zu erhalten?
Ein Patent betrifft eine neue chemische Verbindung. Im Prüfungsverfahren stellt das Patentamt fest, dass die Verbindung selbst bereits aus dem Stand der Technik bekannt ist. Der Anmelder ergänzt daraufhin ein spezielles Herstellungsverfahren, das jedoch in der ursprünglichen Anmeldung nicht beschrieben war. Trotz dieser Änderung wird das Patent erteilt. Einige Jahre später produziert ein Wettbewerber die Verbindung nach, woraufhin er von dem Patentinhaber abgemahnt wird.
Frage: Was kann der Wettbewerber tun? Wird er Erfolg haben?
Haushaltsmixer
Ein Unternehmen meldet eine Erfindung an, die einen neuartigen Haushaltsmixer betrifft. Anspruch 1 definiert den Mixer in allgemeinen Worten, ist aber durch den Stand der Technik bereits bekannt. Anspruch 2 und Anspruch 3 betreffen kleinere Modifikationen (z. B. ein bestimmtes Gehäusedesign und eine spezielle Griffgestaltung). Als besonders vorteilhaft hat sich eine besondere Lagerung der Messer, die Vibrationen deutlich reduziert. Dieses steht zwar in der Beschreibung, jedoch nicht in den Patentansprüchen. Das Merkmal wurde bereits von vielen Konkurrenten übernommen.
Frage: Kann das Unternehmen dies verhindern?
Eine besondere Stromsteckdose wird zur Anmeldung gebracht. Der Anspruch richtet sich nur auf die Steckdose. In der Beschreibung ist jedoch auch eine leicht modifizierte Ausgestaltung des Steckers offenbart, der speziell auf diese Steckdose abgestimmt ist. Im Prüfungsverfahren zeigt sich, dass die beanspruchte Steckdose bereits bekannt ist. Die Kombination von Stecker und Steckdose ist hingegen neu und wird inzwischen von vielen Herstellern in der Praxis eingesetzt.
Frage: Welche Möglichkeiten bestehen für den Anmelder, die Kombination von Stecker und Steckdose in den Schutzbereich des Patents einzubeziehen, obwohl ursprünglich nur die Steckdose beansprucht wurde?
Druckersystem
Ein Hersteller hat ein Druckersystem erfunden. Ein solches System ist an sich bereits bekannt. Die eigentliche Verbesserung liegt in einem besonderen Druckkopf. Auf dem Markt werden Druckköpfe jedoch nicht gemeinsam mit dem Drucker verkauft, sondern in Form von Tintenpatronen, in denen der Druckkopf integriert ist. Drucker selbst werden ohne Druckkopf vertrieben.
Frage: Wie sollte der Anmelder die Patentansprüche formulieren, um die tatsächliche Marktstruktur – getrennte Vermarktung von Druckern und Druckkopfpatronen – angemessen zu berücksichtigen und einen wirksamen Schutz für seine Erfindung zu erreichen?