Ein Patentinhaber erfährt im Jahr 2018, dass ein Konkurrent seine patentierte Verpackungsmaschine in großem Stil nutzt. Er unternimmt zunächst nichts und erhebt erst 2023 Klage.
Frage: Sind seine Ansprüche nach Ablauf von mehr als drei Jahren bereits verjährt?
Ein Hersteller verwendet seit 1990 ein patentgeschütztes Schweißverfahren. Der Patentinhaber erfährt jedoch erst 2022 von dieser Nutzung und will dagegen vorgehen.
Frage: Kann er trotz fehlender Kenntnis noch klagen, oder ist die 30-jährige Höchstfrist bereits abgelaufen?
Drei Handlungen
Ein Wettbewerber stellt 2019, 2021 und 2023 immer wieder Produkte nach derselben patentierten Konstruktion her. Der Patentinhaber wusste von diesen Handlungen.
Frage: Kann der Patentinhaber für die späteren Herstellungsakte 2025 noch einen Unterlassungsanspruch geltend machen?
Das Patent auf eine innovative Beschichtungstechnologie läuft im Jahr 2022 regulär aus. Ein Konkurrent produzierte die beschichteten Teile durchgehend von 2020 bis 2023.
Frage: Hat der Patentinhaber auch nach Ablauf des Patents noch Ansprüche aufgrund der Patentverletzung?
Ein Patentinhaber beobachtet über zehn Jahre hinweg, dass ein Konkurrent sein patentiertes System nutzt, unternimmt jedoch nichts dagegen. Der Konkurrent beruft sich darauf, dass ihm durch diese lange Duldung ein eigenes Recht erwachsen sei.
Frage: Entsteht durch bloße Untätigkeit des Inhabers ein eigenes Nutzungsrecht des Verletzers?
Ein Gericht erlässt 2019 ein Unterlassungsurteil gegen einen Verletzer B . Zwei Jahre später, 2021, erlischt das Patent, auf dem das Urteil beruhte. B beginnt erneut mit der Produktion der Waren, die ihm durch das Unterlassungsurteil untersagt wurden.
Frage: Welche Konsequenzen muss B fürchten?
Ein Patentinhaber weiß seit 2019, dass jemand seine Technologie nutzt, kann jedoch erst 2022 die konkrete Person des Verletzers identifizieren.
Frage: Wann endet die Verjährungsfrist?