A hält ein Patent auf ein COVID-Medikament, das während einer Pandemie dringend benötigt wird. B produziert das Medikament trotz fehlender Lizenz, um die Versorgung sicherzustellen. A klagt auf Unterlassung und Schadenersatz.

Frage: Kann sich B auf eine Zwangslizenz berufen und so die Nutzung fortsetzen, gegen Zahlung einer vom Gericht festgesetzten Vergütung?


A besitzt ein Patent auf ein Verfahren zur Herstellung von CDs nach dem Orange-Book-Standard. B bietet eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen an, A verlangt jedoch überhöhte Gebühren. B produziert trotzdem CDs. A klagt auf Unterlassung und höhere Zahlungen.

Frage: Muss B die Produktion einstellen, oder wird ihm eine Zwangslizenz zugesprochen und er zahlt nur eine angemessene Vergütung?


A ist Inhaber eines Patents auf ein spezielles Spundfass-System, das in der Chemieindustrie für den Transport von Gefahrstoffen zwar nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist; dennoch ist es nicht möglich, großindustriell Gefahrstoffe zu kaufen bzw zu verkaufen, ohne genau diese Fassform zu verwenden. B stellt ohne Lizenz Spundfässer her, nachdem A ihm trotz mehrfacher Anfragen keine Lizenz gewährt. A klagt auf Unterlassung und Schadenersatz.

Frage: Kann sich B auf eine Zwangslizenz berufen, sodass der Unterlassungsanspruch entfällt und er lediglich eine angemessene Vergütung zahlen muss?


Verschlüsselungsverfahren

A ist Inhaber eines Patents auf ein Verschlüsselungsverfahren, das zwingender Bestandteil des 5G-Standards ist. A bietet B eine Lizenz nach den Kriterien an, die er auch allen anderen Marktteilnehmern anbietet und die auch von den Marktteilnehmern angenommen werden. B bemüht sich um eine günstigere Lizenz, doch A blockiert die Verhandlungen. B bringt seine Produkte trotzdem auf den Markt. A klagt auf Unterlassung und Lizenzgebühren.

Frage: Steht A ein Unterlassungsanspruch zu, oder kann B die Nutzung mit einer Zwangslizenz fortsetzen und lediglich eine angemessene Gebühr entrichten?


A hat ein Patent auf ein Verfahren zur Herstellung von besonders festen Glasflaschen. B verhandelt mit A über eine Lizenz, bietet aber bewusst nur extrem niedrige Zahlungen an und bringt dennoch Flaschen auf den Markt. A klagt auf Unterlassung und Schadenersatz.

Frage: Kann sich B hier auf eine Zwangslizenz berufen, oder bleibt A’s Unterlassungsanspruch bestehen, weil B keine ernsthaften Lizenzbemühungen gezeigt hat?