Erwerb vom Unberechtigten

  • Mehrere Optionen im Gesetz

    • Beispiel: Gutgläubiger Erwerb vom Unternehmer
  • Guter Glaube

    • dh Unwissen des Erwerbers von der mangelnden Berechtigung
  • Mehrere Optionen

    • im Betrieb eines Unternehmens

    • von der Vertrauensperson des Eigentümers

  • entgeltlich

    • idR bei Kauf (Tausch), nicht jedoch bei Schenkung
  • bewegliche Sache