Erwerb vom Unberechtigten
-
Mehrere Optionen im Gesetz
- Beispiel: Gutgläubiger Erwerb vom Unternehmer
-
Guter Glaube
- dh Unwissen des Erwerbers von der mangelnden Berechtigung
-
Mehrere Optionen
-
im Betrieb eines Unternehmens
-
von der Vertrauensperson des Eigentümers
-
-
entgeltlich
- idR bei Kauf (Tausch), nicht jedoch bei Schenkung
-
bewegliche Sache