Doppelverkauf

Sachverhalt: A macht auch andere zweifelhafte Geschäfte. Er verkauft eine zweite Vase, die er legal erworben hat, an zwei Käufer D und E. Mit beiden schließt er einen Kaufvertrag, beide bezahlen den Preis und wollen die Vase am nächsten Tag abholen. A übergibt die Vase an D. Als eine Stunde später E die Vase haben möchte, steht er vor verschlossenen Türen. A ist insolvent geworden und hat sich ins Ausland abgesetzt. D möchte von nun E seine Vase.

Frage: Zu Recht?