Eigentum
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Öffentlich-rechtlicher Eigentumsschutz
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Eigentum ist ein Grundrecht
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Schutz vor staatlichen Eingriffen
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Beschränkung von Enteignungen
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Rechtsstaatliche Verfahren zB bei Beschlagnahme, Einziehung, …
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Privatrechtlicher Eigentumsschutz
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Schutz vor Wegnahme von Sachen
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Schutz vor Beeinträchtigung, Störung
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Fortbestand im Insolvenzverfahren
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Gefahrtragung des Eigentümers
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Geht die Sache unter, trifft dies grundsätzlich den Eigentümer
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Ausnahme: zB Sachbeschädigung (Schadenersatz)
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