Eigentum

  • Öffentlich-rechtlicher Eigentumsschutz

    • Eigentum ist ein Grundrecht

    • Schutz vor staatlichen Eingriffen

    • Beschränkung von Enteignungen

    • Rechtsstaatliche Verfahren zB bei Beschlagnahme, Einziehung, …

  • Privatrechtlicher Eigentumsschutz

    • Schutz vor Wegnahme von Sachen

    • Schutz vor Beeinträchtigung, Störung

    • Fortbestand im Insolvenzverfahren

  • Gefahrtragung des Eigentümers

    • Geht die Sache unter, trifft dies grundsätzlich den Eigentümer

    • Ausnahme: zB Sachbeschädigung (Schadenersatz)