Hehlerware
Sachverhalt: Hin und wieder verkauft A in seinem Geschäft auch Hehlerware. Damit es nicht auffällt, verlangt er auch nicht die in verräterischen niedrigen Preise. Dem Kunden B gefällt eine Vase, die er kauft, bezahlt und auch gleich mitnimmt. B ist entsetzt, als er erfährt, dass es sich dabei um eine Vase handelt, die C gestohlen wurde.
Frage: Muss B die Vase zurückgeben? Ist B oder C Eigentümer?