Erfindungen können in verschiedenen Phasen des Produktentwicklungszyklus entstehen: von der ersten Idee über Machbarkeitsstudien, Tests und Fertigung bis hin zur Markteinführung.

Der Anmeldetag ist entscheidend: Mit ihm beginnt die 20-jährige Laufzeit und er legt fest, welche Veröffentlichungen die Neuheit gefährden können.

Vorveröffentlichungen (durch Dritte oder durch den Erfinder selbst) vor dem Anmeldetag können die Neuheit zerstören.

Nach der Einreichung wird die Patentanmeldung veröffentlicht (idR nach 18 Monaten), unabhängig davon, ob später ein Patent erteilt wird.

Mit der Erteilung treten die Schutzrechte in Kraft: Der Inhaber kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Zur Aufrechterhaltung sind jährliche Gebühren fällig; bei Nichtzahlung erlischt das Patent.

Die Jahresgebühren steigen kontinuierlich, um den Inhaber zu einer wirtschaftlichen Entscheidung über die Bedeutung des Patents zu zwingen.

Versäumte Zahlungen können innerhalb einer Nachfrist mit Zuschlag nachgeholt werden, andernfalls erlischt das Patent endgültig.

Nach spätestens 20 Jahren läuft jedes Patent aus, unabhängig von wirtschaftlichem Interesse. Danach ist die Technik gemeinfrei.

Patente können auch durch eine Nichtigerklärung ihre Wirkung verlieren, wenn sie die Voraussetzungen (z. B. Neuheit) nicht erfüllen.

Die Nichtigerklärung kann von jedem beantragt werden, in der Praxis meist von Wettbewerbern.

Wird ein Patent für nichtig erklärt, wirkt dies rückwirkend: Das Patent gilt als nie existent, alle Rechte und Ansprüche entfallen.