Ausschluss medizinischer Verfahren
Medizinische Verfahren, nämlich Chirurgie, Therapie und Diagnose, sind vom Patentschutz ausgeschlossen.
Zweck der Ausnahme medizinischer Verfahren
Ziel der Ausnahmen ist die Freiheit ärztlichen Handelns ohne Einschränkungen durch Patente.
Medizinische Geräte, Instrumente und Stoffe wie Medikamente bleiben patentierbar.
Beurteilung diagnostischer Verfahren
Diagnostische Verfahren sind ausgeschlossen, wenn Messung, Vergleich und Krankheitsfeststellung umfasst sind.
Ausnahme Therapeutische Verfahren
Therapeutische Verfahren zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung sind nicht patentierbar.
Ausnahme Chirurgischer Verfahren
Chirurgische Verfahren mit erheblicher Eingriffsintensität fallen stets unter den Patentausschluss. Sie sind in den meisten Fällen auch therapeutisch.
Geringfügige Eingriffe
Geringfügige Eingriffe wie Injektionen gelten nicht als chirurgisch im Sinne des Ausschlusstatbestands.
Medizinische Verfahren und Disclaimer
Durch Disclaimer können patentfähige Varianten von ausgenommenen medizinischen Verfahren abgegrenzt werden.