Der Schutzbereich eines Patents wird ausschließlich durch die Patentansprüche (Claims) bestimmt.

Beschreibung und Zeichnungen dienen nur zur Erläuterung, nicht zur Bestimmung des rechtlichen Schutzumfangs.

Patentansprüche sind nummerierte Absätze am Ende der Patentschrift.

Ein Patent enthält mindestens einen, meist jedoch 10–20 Ansprüche.

Ein Patentanspruch legt in Worten fest, welche Gegenstände oder Verfahren nicht ohne Zustimmung des Inhabers genutzt werden dürfen.

Zur Prüfung wird ein Patentanspruch in Merkmale gegliedert, die einzeln am realen Gegenstand überprüft werden.

Ein Gegenstand fällt nur unter den Anspruch, wenn er alle geforderten Merkmale erfüllt.

Schwierigkeiten entstehen oft bei der Auslegung unbestimmter Begriffe (z. B. „dünn“, „kreisförmig“).

Abhängige Ansprüche verweisen auf einen vorangehenden Anspruch („nach Anspruch 1 …“) und enthalten zusätzliche Merkmale.

Der Schutzbereich eines abhängigen Anspruchs ist enger und stets eine Teilmenge des unabhängigen Anspruchs.

Fällt ein Gegenstand nicht unter den unabhängigen Anspruch, kann er auch nicht unter den abhängigen fallen.

Abhängige Ansprüche dienen als Rückzugspositionen, wenn ein unabhängiger Anspruch im Verfahren nicht haltbar ist.

Unabhängige Ansprüche sind breiter gefasst und überdecken abhängige Ansprüche, solange sie bestehen.

Nebengeordnete Ansprüche sind eigenständige unabhängige Ansprüche ohne Rückbezug.

Sie erfassen weitere schutzwürdige Aspekte derselben Erfindung.

Nebengeordnete Ansprüche müssen immer separat geprüft werden.

Ein Gegenstand kann unter mehrere unabhängige Ansprüche gleichzeitig fallen.

Für Dritte gilt: Zuerst unabhängige Ansprüche prüfen. Sind diese nicht erfüllt, brauchen abhängige nicht weiter betrachtet zu werden.

Die Formulierung der Ansprüche entscheidet über die Breite des Schutzbereichs: weite Ansprüche erfassen viele Varianten, enge nur wenige.