Abgeleiteter Eigentumserwerb

  • Berechtigung (idR Eigentümerschaft) des Veräußerers

  • Gültiger Erwerbsvertrag (Titel)

    • Kauf, Tausch, Schenkung
  • Übergabe (Modus)

    • idR tatsächliche Übergabe bei Sachen
  • Größere Sachen: Ermöglichung der Inbetriebnahme

    • Grundstücke: Grundbuchseintragung
  • Eigentumsvorbehalt kann vereinbart werden

    • Eigentum geht erst nach Zahlung über