Abgeleiteter Eigentumserwerb
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Berechtigung (idR Eigentümerschaft) des Veräußerers
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Gültiger Erwerbsvertrag (Titel)
- Kauf, Tausch, Schenkung
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Übergabe (Modus)
- idR tatsächliche Übergabe bei Sachen
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Größere Sachen: Ermöglichung der Inbetriebnahme
- Grundstücke: Grundbuchseintragung
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Eigentumsvorbehalt kann vereinbart werden
- Eigentum geht erst nach Zahlung über