Abgeleiteter Eigentumserwerb

Sachverhalt: A kauft im Geschäft des B einen Computer. B kann den Computer aber nicht liefern, weil er Lieferschwierigkeiten hat. A ist der Auffassung, dass er mit dem Kaufvertrag Eigentum erworben hat und will einen der Computer, die im Geschäft des B stehen.

Frage: Ist das möglich?