Erfindungen von der Patentierung ausgeschlossen, wenn sie gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Der Sinn des Ausschlusses ist, dass ein Patent nicht als staatliche Anerkennung für etwas Verwerfliches erscheint.

Der Ausschluss wird eng ausgelegt: Eine mögliche kriminelle Nutzung reicht nicht. Gibt es auch legale Anwendungen, kann eine Erfindung patentiert werden.

In der Biotechnologie gibt es absolute Ausschlüsse, beispielsweise das Klonen von Menschen, die Veränderung der genetischen Identität des Menschen oder die Nutzung menschlicher Embryonen für industrielle oder kommerzielle Zwecke.

Bei Verfahren zur genetischen Veränderung von Tieren ist abzuwägen: Leiden des Tiers gegen Nutzen für Mensch oder Tier.