Die internationale Patentanmeldung (PCT) bietet eine Frist von 30 Monaten, um zu entscheiden, in welchen Ländern man Patentschutz für eine Erfindung begehrt.
Mit einer PCT-Anmeldung erlangt der Anmelder eine Option auf Patentschutz in vielen Ländern.
Die internationale Phase beginnt mit der formalen Einreichung bei Ă–PA, EPA oder WIPO.
Eine Recherchenbehörde erstellt einen Bericht zu Neuheit und erfinderischer Tätigkeit.
Die Veröffentlichung der internationalen Anmeldung erfolgt nach 18 Monaten; wenn der Recherchenbericht zu diesem Zeitpunkt nicht fertiggestellt ist, wird dieser nachveröffentlicht.
Der Anmelder kann zusätzlich eine internationale vorläufige Prüfung beantragen, um die vorläufige Einschätzung einer Behörde zu erhalten.
Die internationale Phase schafft kein Weltpatent, sondern nur verlängerte Entscheidungszeit für die Einleitung nationaler Verfahren.
Nach 30 Monaten muss der Eintritt in nationale Phasen erfolgen, andernfalls erlischt das Patent im betreffenden Land.
Die Ăśberleitung in nationale Verfahren verursacht erstmals hohe Ăśbersetzungs- und Vertretungskosten.
In der nationalen Phase entscheidet jedes Land eigenständig über Erteilung oder Ablehnung.
Alle Patente aus einer PCT-Anmeldung haben denselben Anmeldetag, aber abhängig von den jeweiligen Anmeldeverfahren ein unabhängiges Schicksal.
JahresgebĂĽhren und nationale Entscheidungen in Nichtigkeitsverfahren fĂĽhren zu unterschiedlichem Bestand einzelner Patente, die aus derselben PCT-Anmeldung hervorgegangen sind.
Eine internationale Anmeldung kann das Prioritätsrecht einer früheren nationalen Anmeldung beanspruchen, dieses Prioritätsrecht gilt dann auch für die Nachanmeldungen.
Deckblätter internationaler Anmeldungen enthalten Angaben zu Anmeldetag, Nummer und Aktenzeichen sowie zu allenfalls vorhandenen Prioritätsrechten.