Ausnahmen vom Patentschutz: Pflanzensorten

Grundgedanke: Natürliche Züchtung soll nicht monopolisiert werden; stattdessen gilt Sortenschutz für Pflanzensorten.

Pflanzensorte: Einheitliche Gesamtheit von Pflanzen mit festgelegtem Genotyp; Schutz über Sortenschutz, nicht über Patente.

Patentierbare Pflanzen: Möglich

Tiere: Tierarten ausgeschlossen

Biologische Züchtungsverfahren: Kreuzung + Selektion = ausgeschlossen

Technische Verfahren: Gentechnische Eingriffe (z. B. gezieltes Einfügen von DNA) sind nicht ausgeschlossen und patentfähig.

Endprodukte von Züchtung: Pflanzen und Tiere