Ausnahmen vom Patentschutz: Pflanzensorten
Grundgedanke: Natürliche Züchtung soll nicht monopolisiert werden; stattdessen gilt Sortenschutz für Pflanzensorten.
Pflanzensorte: Einheitliche Gesamtheit von Pflanzen mit festgelegtem Genotyp; Schutz über Sortenschutz, nicht über Patente.
Patentierbare Pflanzen: Möglich
Tiere: Tierarten ausgeschlossen
Biologische Züchtungsverfahren: Kreuzung + Selektion = ausgeschlossen
Technische Verfahren: Gentechnische Eingriffe (z. B. gezieltes Einfügen von DNA) sind nicht ausgeschlossen und patentfähig.
Endprodukte von Züchtung: Pflanzen und Tiere