Ausschluss medizinischer Verfahren

Medizinische Verfahren, nämlich Chirurgie, Therapie und Diagnose, sind vom Patentschutz ausgeschlossen.

Zweck der Ausnahme medizinischer Verfahren

Ziel der Ausnahmen ist die Freiheit ärztlichen Handelns ohne Einschränkungen durch Patente.

Medizinische Geräte, Instrumente und Stoffe wie Medikamente bleiben patentierbar.

Beurteilung diagnostischer Verfahren

Diagnostische Verfahren sind ausgeschlossen, wenn Messung, Vergleich und Krankheitsfeststellung umfasst sind.

Ausnahme Therapeutische Verfahren

Therapeutische Verfahren zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung sind nicht patentierbar.

Ausnahme Chirurgischer Verfahren

Chirurgische Verfahren mit erheblicher Eingriffsintensität fallen stets unter den Patentausschluss. Sie sind in den meisten Fällen auch therapeutisch.

Geringfügige Eingriffe

Geringfügige Eingriffe wie Injektionen gelten nicht als chirurgisch im Sinne des Ausschlusstatbestands.

Medizinische Verfahren und Disclaimer

Durch Disclaimer können patentfähige Varianten von ausgenommenen medizinischen Verfahren abgegrenzt werden.