Das Unternehmensrecht ist ein Bereich des Privatrechts, der speziell auf die rechtlichen Bedürfnisse und Anforderungen von Unternehmen und Unternehmern zugeschnitten ist. Es unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten vom allgemeinen Privatrecht – insbesondere in Bezug auf eine rasche Abwicklung von Geschäften und Vertrauensschutz.
Unternehmer und Unternehmensgeschäfte
Ein Unternehmer im rechtlichen Sinn ist eine natürliche oder juristische Person, die selbstständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit. Entscheidend ist, dass sie planmäßig, auf eigene Verantwortung und mit wirtschaftlicher Zielsetzung erfolgt.
Ein Unternehmer handelt selbstständig, also auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er trifft Entscheidungen über Organisation, Ablauf und Zielrichtung seiner Tätigkeit unabhängig von Weisungen Dritter. Diese Eigenverantwortung unterscheidet ihn vom Arbeitnehmer, der in betriebliche Strukturen eingegliedert und an Anweisungen gebunden ist.
Die Tätigkeit eines Unternehmers muss wirtschaftlicher Natur sein und auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sein. Dabei ist nicht entscheidend, ob tatsächlich Gewinn erzielt wird oder eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Auch gemeinnützige Organisationen gelten als Unternehmer, wenn sie entgeltliche Leistungen am Markt anbieten.
Unternehmerisches Handeln setzt eine regelmäßige oder fortgesetzte Tätigkeit voraus. Wer nur gelegentlich wirtschaftlich tätig wird, etwa beim einmaligen Verkauf privater Gegenstände, gilt nicht als Unternehmer. Die Tätigkeit muss auf Wiederholung angelegt sein und eine gewisse Beständigkeit im Marktgeschehen erkennen lassen.
Eine unternehmerische Tätigkeit erfordert eine planmäßige, strukturierte Organisation. Dazu gehören der Einsatz von Betriebsmitteln, die Nutzung von Geschäftsräumen, die Beschäftigung von Personal oder die Einrichtung betrieblicher Abläufe. Diese Merkmale zeigen, dass die Tätigkeit professionell ausgeübt wird und auf eine dauerhafte Marktteilnahme abzielt.
In Abgrenzung zum Unternehmer wird eine Person, für die die Kriterien der Unternehmereigenschaft nicht zutreffen, als Verbraucher (Konsument) bezeichnet. Diese werden aufgrund ihrer typischerweise niedrigeren Kenntnisse als schutzwürdig angesehen. Schließen ein Unternehmer und ein Verbraucher ein Rechtsgeschäft, wird dieses als Verbrauchergeschäft bezeichnet.
Regelungen des Verbraucherschutzes legen zwingende Regeln für Verbrauchergeschäfte fest, die den Verbraucher vor Übervorteilung schützen sollen. Verbraucher haben in bestimmten Konstellationen Rücktrittsrechte von Verträgen, zB bei Haustürgeschäften. Ebenso haben Verbraucher zwingend Anspruch auf bestimmte Informationen.
Im Gegensatz zu Verbrauchern, die häufig als schutzbedürftig angesehen werden, wird bei Unternehmern ein geringerer Schutzbedarf angenommen. Unternehmer agieren typischerweise auf Basis von Fachkenntnissen, Geschäftserfahrung und unternehmerischem Wissen. Daher orientiert sich das Unternehmensrecht weniger an Schutzvorschriften, wie sie im Verbraucherschutzrecht üblich sind, sondern legt den Fokus auf die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Beteiligten.
Bei Geschäften zwischen Unternehmern gilt der Grundsatz, dass diese im Zweifel entgeltlich sind. Dieser Grundsatz basiert auf der Annahme, dass Unternehmer im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit handeln und ihre Leistungen in der Regel nicht unentgeltlich erbringen. Die Entgeltlichkeit wird hier vermutet, solange keine gegenteilige Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde oder sich aus den Umständen des Geschäfts ergibt.
Ein weiteres Beispiel für eine abweichende Regelung im Unternehmergeschäft ist die verkürzte Gewährleistungsfrist. Unternehmer müssen gelieferte Waren sofort prüfen und Mängel innerhalb angemessener (kurzer) Zeit melden. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, verliert der Käufer seine Ansprüche, selbst wenn der Fehler tatsächlich besteht. Nur wenn der Verkäufer den Mangel bewusst oder grob fahrlässig verschwiegen hat, bleibt der Anspruch bestehen.
Fragen
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Beispiel: Ist Lisa Unternehmerin im rechtlichen Sinn?
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Beispiel: Wird Thomas durch seine Vermietung zum Unternehmer?
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Beispiel: Liegt bei Petra eine unternehmerische Tätigkeit vor?
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Beispiel: Gilt der Vertrag als entgeltlich oder unentgeltlich?
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Beispiel: Kann er noch Gewährleistungsansprüche geltend machen?
Zusammenfassung
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