Einführendes Beispiel
Patentdokumente sind die zentrale Informationsquelle, um detaillierte Informationen über patentierte Erfindungen zu erhalten. Sie enthalten eine technische Beschreibung der Erfindung und definieren auch den rechtlichen Schutzbereich. Patentdokumente werden von nationalen Patentbehörden dem US-Patent- und Markenamt (USPTO) oder internationalen Patentbehörden, wie dem Europäischen Patentamt (EPA), veröffentlicht und sind öffentlich zugänglich. Im linken oberen Bereich ist angegeben, welche Behörde das Dokument veröffentlicht.
Die Kenntnis des Patentamts, das die Patentveröffentlichung herausgegeben hat, ist schon deshalb essentiell für die Allgemeinheit, weil Patente aufgrund des Territorialitätsgrundsatzes immer nur für diejenigen Länder gelten, deren Patentämter die Erfindung geprüft und ein Patent erteilt haben. Meldet man ein Patent nicht für ein bestimmtes Land an, erhält man in diesem Land auch keinen Patentschutz. Man nennt diese Regel das Territorialitätsprinzip oder den Territorialitätsgrundsatz.
Ein typisches Patentdokument ist zwischen 10 und 30 Seiten lang und enthält eine umfassende Beschreibung der Erfindung sowie die Patentansprüche, welche den Schutzumfang definieren. Die erste Seite (das Deckblatt) enthält formale Informationen wie den Namen des Patentinhabers, den Erfinder, das veröffentlichende Patentamt und das Anmelde- sowie das Datum der Patenterteilung. Anhand des Deckblatts des Patents lassen sich auch wesentliche Ereignisse im Lebenslauf des Patents bis zur Erteilung rekonstruieren.
Inhalt des Deckblatts
Die erste Seite eines Patentdokuments wird auch als Deckblatt bezeichnet und enthält eine Vielzahl von rechtlichen Informationen, die unmittelbar die Erfindung betreffen. Diese Informationen werden auch als bibliographische Daten bezeichnet.
Auch wenn Patentdokumente typischerweise in der Sprache des jeweiligen Patentamts veröffentlicht werden, werden Zahlencodes (sogenannte INID-Codes) verwendet, um ein einfaches Auffinden bestimmter Angaben unabhängig von der jeweiligen Sprache zu ermöglichen.
Eine wichtige Information, die man dem Deckblatt einer Patentschrift entnehmen kann ist die sogenannte Veröffentlichungsnummer. Dabei handelt es sich um einen Code, der das betreffende Patentdokument eindeutig identifiziert, dh jedes Patentdokument hat eine Veröffentlichungsnummer, unter der es beispielsweise auch in einer Patentdatenbank eindeutig identifiziert werden kann.
Die Veröffentlichungsnummer umfasst drei Teile, nämlich einem Ländercode nach ISO 3166, der das Land oder die Behörde kennzeichnet, welche die Veröffentlichung vorgenommen hat (z. B. 2-Buchstabencodes für Länder, mit möglichen Sondercodes für spezielle Stellen). Beispielsweise verwendet das Österreichische Patentamt das Kürzel „AT“, das deutsche Patentamt das Kürzel „DE“, das Europäische Patentamt das Kürzel „EP“, für internationale Patentanmeldungen wird das Kürzel „WO“ verwendet.
Am Ende der Veröffentlichungsnummer findet sich ein Dokumentcode (engl: kind code), der aus Buchstaben wie „A“ oder „B“, gefolgt von einer Zahl, besteht. Auch wenn die Vergabe dieser Dokumentcode von jedem Land selbst festgelegt wird, haben sich für die Veröffentlichungen von Patentanmeldungen der Code „A1“, „A2“ und „A3“, für die Veröffentlichungen von Patentschriften typischerweise „B1“ herausgebildet. In älteren Patentdokumenten wird vielfach auch „C“ für Patentschriften verwendet, für Gebrauchsmuster ist der Buchstabe „U“ oder „Y“ gebräuchlich. Im Folgenden sehen wir uns ein europäisches Patent an. Dies erkennt man an der Veröffentlichungsnummer, die mit „EP“ beginnt, gefolgt von einer Nummer und dem Kennzeichen „B1“, was darauf hinweist, dass das Patent bereits erteilt wurde.
Zwischen dem Ländercode und dem Dokumentencode findet sich eine Zahl, die von den jeweiligen Ämtern der Länder vergeben wird. Typischerweise vergeben die Länder dabei fortlaufende Nummern. Wird nach der Veröffentlichung einer Patentanmeldung auch ein Patent erteilt und damit eine Patentschrift herausgegeben, erhalten diese idR dieselbe Nummer.
Anmelder oder Patentinhaber ist die Person, der die Anmeldung oder das Patent gehört. Solange das Patent nicht erteilt ist, wird die Person als Anmelder (engl: applicant) bezeichnet. Nach der Erteilung nennt man dieselbe Person dann Patentinhaber (engl: patentee, owner, proprietor).
Es ist auch möglich, dass mehrere natürliche Personen gemeinsam als Anmelder oder Inhaber auftreten. Im Laufe der Zeit können sich Anmelder oder Inhaber ändern, zB wenn Patente verkauft werden.
Die Erfinder sind die Personen, die die tatsächlichen Urheber der Erfindung sind, dh auf die die Erfindung gemacht oder erdacht haben. Auch hier können mehrere Personen als Erfinder angegeben werden. Auch wenn dem Erfinder seine Erfindung zunächst selbst gehört, müssen Inhaber eines Patents und Erfinder nicht identisch sein. Der Erfinder kann sein Recht zur Anmeldung an einen Dritten, beispielsweise an seinen Arbeitgeber, abtreten. In vielen Ländern ist auch die Nennung des Erfinders verpflichtend, dh der Anmelder muss angeben, wer Erfinder ist.
Der Vertreter ist in der Regel ein Anwalt oder Patentanwalt, der den Anmelder während des Patentverfahrens vertritt. Der Vertreter handelt im Auftrag des Anmelders oder Inhabers, dh er hat keinen (Eigentums-)Anteil am Patent.
Auf dem Deckblatt finden sich auch noch einige Kalender-Daten, die den zeitlichen Ablauf der Anmeldung darstellen: Das Anmeldedatum ist der Tag, an dem die Patentanmeldung beim Patentamt hinterlegt wurde. Das Veröffentlichungsdatum ist das Datum, an dem das betreffende Patentschrift der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Im Falle einer Patentschrift handelt es sich dabei typischerweise um den Tag, an dem das Patent erteilt wurde.
Vielfach werden Anmeldungen als sogenannte Nachanmeldungen zu ausländischen Anmeldungen eingereicht. Die Wendung Prioritätsrecht oder Priorität (engl. Priority) weist darauf hin, dass eine solche frühere Anmeldung existiert. Dabei wird üblicherweise das Land, die Nummer und der Tag der ausländischen Anmeldung angegeben, auf die das Prioritätsrecht Bezug nimmt.
Neben den rein nationalen Schutzrechten gibt multinationale Schutzrechte, wie beispielsweise die internationale Patentanmeldung und das Europäische Patent. Die Deckblätter dieser Dokumente enthalten auch einen Hinweis auf die Länder, in denen das Schutzrecht gültig ist.
Im unteren Bereich des Deckblatts eines Patents befinden sich die technischen Informationen. Hier werden der Titel und eine Zusammenfassung der Erfindung dargestellt, ergänzt durch eine Zeichnung, falls diese zur Erklärung der Erfindung notwendig ist. Diese Angaben dienen der allgemeinen technischen Information und helfen dabei, das Patent auf den ersten Blick zu verstehen. Es ist wichtig zu beachten, dass sie den Schutzbereich der Erfindung nicht festlegen, sondern lediglich eine prägnante Beschreibung der technischen Merkmale liefern.
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Allein aus dem Patentdokument lässt sich jedoch nicht ersehen, ob das Patent aktuell noch gültig ist, ob die Patentanmeldung noch anhängig ist oder das Patent bereits erteilt wurde. Eine erste Information, die sich aus dem Dokument ableiten lässt, ist der Anmeldetag. Liegt dieser mehr als 20 Jahre zurück, kann man zumindest sicher sein, dass von diesem Patent keine rechtlichen Ansprüche mehr ausgehen.
Ob aber ein Patent immer noch gilt oder ob für die Anmeldung ein Patent erteilt wurde, lässt sich nur aufgrund einer Einsicht in das jeweiligen Patentregister oder durch Akteneinsicht beim Patentamt herausfinden.
Da sich Patentdokumente nicht ändern, geben auch alle übrigen Angaben in den Patentdokumenten nur über den Rechtsstand am jeweiligen Veröffentlichungstag Aufschluss. Es lässt sich aus dem Dokument eben nur feststellen, wem das Patent zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Dokuments gehörte. Allerdings könnte sich der Inhaber im Laufe der Zeit geändert haben. Änderungen, die nach der Veröffentlichung erfolgen, werden in das ursprüngliche Patentdokument nicht aufgenommen und auch nicht rückwirkend darin vermerkt. Das Patentdokument wird in solchen Fällen also nicht angepasst oder umgeschrieben. Sollten gravierende Fehler oder wesentliche Änderungen im Patentdokument vorliegen die bereits zum Veröffentlichungszeitpunkt bestanden haben, kann es jedoch sein, dass die Patentämter ein neues Patentdokument zur Korrektur herausgeben.
Aktuelle Informationen zu einem Patent lassen sich im Patentregister finden. Das Patentregister ist eine öffentliche von jedem Interessierten einsehbare Datenbank, die vom Patentamt betrieben wird und in der die jeweils aktuellen Statusinformationen zu den einzelnen Patenten enthalten sind. Nur aus dem Patentregister lässt sich der derzeitige Rechtsstand des Patents ableiten.
Allein die Tatsache, dass ein Patent für ein bestimmtes Land erteilt wurde, bedeutet jedoch nicht, dass es nicht auch in anderen Ländern eine wortgleiche oder sehr ähnliche Patentanmeldung des gleichen Inhabers gibt. Mittels Recherche lässt sich herausfinden, ob es in anderen Ländern parallele Schuztrechte gibt, die auf derselben Erstanmeldung beruhen.
Was sich aus dem Deckblatt der ersten Seite nicht ableiten lässt, ist der genaue Schutzumfang des Patents, also welche Technologie oder welche spezifischen Handlungen durch das Patent verboten sind. Auch wenn eine Zusammenfassung, ein Titel oder eine Zeichnung enthalten sind, definieren diese nicht konkret, was durch das Patent tatsächlich geschützt wird.
Technischer Inhalt - Beschreibung und Patentansprüche
In den dem Deckblatt folgenden Seiten wird der inhaltliche Aufbau einer Patentschrift genauer beschrieben. Zunächst wird fast immer der bereits bekannte Stand der Technik beschrieben. Dieser Abschnitt schildert, was es vor dem Anmeldetag schon gab, und geht oft auch auf die damit verbundenen Nachteile ein.
Im Anschluss wird die eigentliche Erfindung vorgestellt, die genau diese Probleme lösen soll. Dabei wird der Kern des erfinderischen Gedankens dargestellt, gefolgt von detaillierteren Ausführungen oder Erweiterungen.
Daraufhin folgt die Beschreibung der Figuren, in der die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen näher erläutert werden. Mithilfe von Bezugszeichen können einzelne Bestandteile in der Zeichnung wiedererkannt und mit der textlichen Beschreibung verknüpft werden. Am Ende einer Patentschrift finden sich in der Regel die Zeichnungen selbst. Diese illustrieren eine mögliche Ausgestaltung der Erfindung, beschränken den Schutzbereich des Patents aber nicht, dh das Patent ist nicht auf Gegenstände beschränkt, die so aussehen wie in den Zeichnungen beschrieben.
Die Passage, die den Schutzbereich des Patents festlegt, dh die darüber Auskunft gibt, unter welchen Voraussetzungen ein Gegenstand durch das Patent geschützt ist, findet sich in den Patentansprüchen. Diese befinden sich typischerweise zwischen der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen und werden durch „Patentansprüche“ eingeleitet. Es handelt sich dabei um numerierte Absätze.
Auch die Patentansprüche können sich im Zeitverlauf ändern. Der Anmelder kann beispielsweise die Patentansprüche ändern, um Beanstandungen des Patentamts im Anmeldeverfahren auszuräumen. Typischerweise werden die Patentansprüche der erteilten Fassung im Vergleich zur Anmeldungsveröffentlichung eingeschränkt. Auch nach der Erteilung können noch Änderungen vorgenommen werden, sei es auf Antrag des Inhabers selbst oder aber im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens, wenn dem Inhaber klar wird, dass sich das Patent nur in geänderter Form verteidigen lässt.