Verschulden
-
Zweck: Nur, derjenige, dem man eine rechtswidrige Handlung auch vorwerfen kann, soll haften
-
Verschuldensgrad leichte Fahrlässigkeit
- Fehlverhalten, das passieren kann, aber nicht passieren sollte.
-
Verschuldensgrad grobe Fahrlässigkeit
- Fehlverhalten, das einem sorgfältigen Menschen eigentlich nicht passieren darf.
-
Verschuldensgrad Vorsatz: Vorsätzlich ist ein Fehlverhalten, wenn
-
der Schädiger den Schadenseintritt ernstlich für möglich hält, und
-
sich mit dem Schaden abfindet
-
Nicht erforderlich: Absicht
-