Parkverbot II
Sachverhalt: A parkt im Parkverbot auf einem für behinderte Personen reservierten Parkplatz. Aus ungeklärter Ursache kommt ein auf dem Gehsteig fahrender Skateboard-Fahrer vom Gehsteig ab, fällt auf As Fahrzeug und verletzt sich so schwer, dass er mehrere Tage im Krankenhaus verbringt. Die Durch den Zusammenstoß wurde die Windschutzscheibe von As Fahrzeug zerstört, die Reparatur und Neuanschaffung der Windschutzscheibe verursachten Kosten in der Höhe von EUR 400.
Frage: War As und/oder Bs Verhalten rechtswidrig?