Billige Reparatur
Sachverhalt: Die A-GmbH gibt ihren Mitarbeitern die ’dringende Empfehlung’, bei Wartungsarbeiten bloß keine zusätzlichen Materialkosten zu verursachen. Bei der Reparatur einer Maschine baut daraufhin B, ein Monteur der A-GmbH, einen Bauteil ein, der seiner Spezifikation nach 10 Prozent unterdimensioniert ist. B denkt aber, dass der Kunde die Maschine ohnehin nur einmal im Monat in Betrieb nimmt und schon nichts passieren wird. Tatsächlich kommt es beim Betrieb der Maschine aber zu einem Brand, bei dem zwei Mitarbeiter sterben und ein Sachschaden von 10 Mio EUR entsteht. Außerdem kann die Kundin einen Vertrag nicht mehr erfüllen und verliert dadurch weitere 5 Mio EUR.
Frage: Wer haftet für den Schaden? Welcher Verschuldensgrad liegt vor?