Gewerbeanmeldung (§ 339 GewO)

  • Anmeldung des Gewerbes

    • Bezirksverwaltungsbehörde (mittelbare Bundesverwaltung)

    • örtlich zuständige Behörde ja nach Standort der Ausübung

  • Anmeldung muss enthalten

    • Bezeichnung des Gewerbes

    • Standort

    • Nachweise über Name, Alter, Staatsangehörigkeit

    • Befähigungsnachweise

  • Juristische Personen

    • Firmenbuchauszug

    • Ggf gewerberechtlicher Geschäftsführer