Gewerbeanmeldung (§ 339 GewO)
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Anmeldung des Gewerbes
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Bezirksverwaltungsbehörde (mittelbare Bundesverwaltung)
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örtlich zuständige Behörde ja nach Standort der Ausübung
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Anmeldung muss enthalten
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Bezeichnung des Gewerbes
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Standort
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Nachweise über Name, Alter, Staatsangehörigkeit
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Befähigungsnachweise
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Juristische Personen
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Firmenbuchauszug
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Ggf gewerberechtlicher Geschäftsführer
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