Prüfung der Anmeldung
-
„Gewerbe mit Rechtskraftvorbehalt“ (§ 95 GewO)
- Baumeister, Elektrotechnik, Pyrotechnik, Sprengung, Gas- und Sanitärtechnik, Arzneimittel, Inkasso, Vermögensberatung, Waffen, Holzbau
-
Zuverlässigkeitsprüfung (Liegen Entziehungsgründe vor?)
-
Entscheidung immer durch Bescheid
- Eintragung in das Gewerberegister
-
Gewerbeberechtigung mit Rechtskraft des (stattgebenden) Bescheids
- Vorherige Gewerbeausübung unzulässig (strafbar)