Prüfung der Anmeldung

  • Sofortige Möglichkeit der Gewerbeausübung, wenn

    • alle Unterlagen vorliegen und

    • Voraussetzungen gegeben sind

    • Ausübung auf eigenes Risiko

  • Prüfung der Voraussetzungen durch die Behörde

    • anhand der eingereichten Unterlagen

    • Innerhalb von höchstens 3 Monaten

  • Ergebnis positiv

    • Eintragung in das Gewerberegister
  • Ergebnis negativ

    • Untersagung der Ausübung (Bescheid)