Besondere Voraussetzungen für die Gewerbeausübung (§ 16 ff GewO)

  • Nachweis einer besonderen Befähigung in Bezug auf das Gewerbe

    • Unternehmerprüfung (wirtschaftliche Kenntnisse)

    • Studien/Schulzeugnisse

    • Lehrabschlussprüfung

    • Nachweis der Berufsausübung

  • Meister-, Befähigungs-, und Zusatzprüfungen

    • Meisterprüfung für Handwerk

    • Befähigungsprüfung (anderer Aufbau als klassische Meisterausbildung)

    • Zusatzprüfung: einfacherer Erwerb einer zweiten Meisterprüfung