Besondere Voraussetzungen für die Gewerbeausübung (§ 16 ff GewO) Nachweis einer besonderen Befähigung in Bezug auf das Gewerbe Unternehmerprüfung (wirtschaftliche Kenntnisse) Studien/Schulzeugnisse Lehrabschlussprüfung Nachweis der Berufsausübung Meister-, Befähigungs-, und Zusatzprüfungen Meisterprüfung für Handwerk Befähigungsprüfung (anderer Aufbau als klassische Meisterausbildung) Zusatzprüfung: einfacherer Erwerb einer zweiten Meisterprüfung