Gewerberecht
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Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung
- Bundesgesetz und Bundesvollziehung (Art 10 B-VG)
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Definition der gewerblichen Tätigkeit (§ 1 GewO)
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selbständig (auf eigenes Risiko)
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in Gewinnerzielungsabsicht
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dauerhaft (Wiederholungsabsicht ersichtlich)
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erlaubt
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Voraussetzunge der Gewerbeausübung
- Gewerbeanmeldung bzw -eintragung erforderlich