Freie und reglementierte Gewerbe
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Freie Gewerbe
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≠ gewerbefreie Tätigkeit, dh fällt unter die Gewerbeordnung
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Allgemeine Erfordernisse zur Gewerbeausübung
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Reglementierte Gewerbe (§ 94 Z 2-82 GewO)
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besondere Berufsqualifikation erforderlich
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zB Tischler, Elektrotechnik, Glaser, Steinmetz, Metalldesign, Baumeister
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Handwerk: Antrittsvoraussetzung Meisterprüfung
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zT Sonderbestimmungen zu einzelnen Gewerben (Verordnungen)
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