Frühpension
Sachverhalt: Frau F ist seit längerer Zeit gesundheitlich stark eingeschränkt und möchte deshalb früher als geplant in Pension gehen. Sie fragt sich, ob sie in Pension gehen kann. Ihre geringfügige Anstellung an einer Hochschule will sie aber weiter ausüben.
Frage: In welche Rechtsgebiete ist dieser Fall einzuordnen?