Rechtsgebiete

  • Zweck des Rechts

    • Das Recht umfasst alle Regeln, die das Zusammenleben in der Gesellschaft ordnen

    • Es ermöglicht ein friedliches und gerechtes Miteinander, ohne in persönliche Bereiche einzugreifen

  • Grundlage des Rechts

    • Gesetze werden vom Gesetzgeber beschlossen (in Österreich: Nationalrat)

    • Sie sind für alle verbindlich und öffentlich einsehbar

  • Gliederung und Spezialisierung

    • Wachsende Zahl und Komplexität der Gesetze führt zu verschiedenen Rechtsgebieten

    • Spezialisierung erleichtert die juristische Praxis, kann aber Zuständigkeitsüberschneidungen verursachen