Reisepasshandel

Sachverhalt: K hat erkannt, dass der Österreichische Reisepass einiges „wert ist“. Daher bestellt er sich jedes Jahr einen neuen, meldet ihn als gestohlen und verkauft ihn gewinnbringend. Dem ehemals misstrauischen Beamten bei der Bezirkshauptmannschaft gibt er einen Teil des Gewinns ab, damit er „im Geschäft bleibt“.

Frage: In welche Rechtsgebiete ist dieser Fall einzuordnen?