Mitverschulden des Geschädigten
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Grundsätzlich gibt es kein Verbot, sein eigenes Vermögen zu schädigen
- Aber: Auch Dritte sollen dann nicht (zur Gänze) für den Schaden haften!
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Beurteilung des Verhaltens des Geschädigten
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Kausalität, ’Rechtswidrigkeit’, ’Verschulden’ beim Geschädigten vorhanden
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Minderung des ersatzfähigen Schadens entsprechend dem Verschuldensgrad.
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