Doppelt hält besser

Sachverhalt: Die beiden Unternehmer A und B stellen im Auftrag ihres Kunden C eine Maschine her. Aufgrund eines Fehlers an der Maschine kommt es im Betrieb des Kunden C zur Vernichtung von 10 Tonnen Schokolade, sodass auch C seinen Kunden D nicht beliefern kann. A, den Fehler an der Maschine durch eine Fehldimensionierung eines Bauteils verursacht hat, ist mittlerweile zahlungsunfähig.

Frage: Von wem kann C seinen Schaden ersetzt erhalten?