Kommission - Zusammensetzung
-
Präsident(in)
- Wahl durch den Europäischen Rat, Bestätigung durch Parlament
-
Mitglieder (Kommissare)
-
Je ein Kommissar / eine Kommissarin pro Land
-
Wahl in Österreich durch die Bundesregierung
-
-
Vorschlag Präsident(in), Zustimmung von Rat und Parlament
-
Politische Verantwortung
-
Entlassung durch das Parlament
-
Aufforderung zum Rücktritt durch Präsident(in)
-
-
Amtszeit von fünf Jahren (gemeinsam mit Parlament)