Kommission - Zusammensetzung

  • Präsident(in)

    • Wahl durch den Europäischen Rat, Bestätigung durch Parlament
  • Mitglieder (Kommissare)

    • Je ein Kommissar / eine Kommissarin pro Land

    • Wahl in Österreich durch die Bundesregierung

  • Vorschlag Präsident(in), Zustimmung von Rat und Parlament

    • Politische Verantwortung

    • Entlassung durch das Parlament

    • Aufforderung zum Rücktritt durch Präsident(in)

  • Amtszeit von fünf Jahren (gemeinsam mit Parlament)