Geisterfahrer II

Sachverhalt: A und B haben Auffahrunfall, bei dem A leicht verletzt wird. Der Unfall passierte, als die Kolonne auf der Autobahn relativ rasch zum Stistand kam. Die Autos bremsten, da C, ein Geisterfahrer, vor ihnen von der Autobahn abgefahren war.

Frage: Haftet C für den Unfall?