Nachträgliche Unmöglichkeit - Rechtsfolgen Verschulden des Schuldners (Verkäufers) Gläubiger hat die Wahl zwischen: Rücktritt vom Vertrag Forderung von Wertersatz Zufälliges Unmöglichwerden Auflösung des Vertrags Verschulden des Gläubigers (Käufers) Vertrag bleibt bestehen Gläubiger erhält die zerstörte Sache