Ziviltechniker-Befugnis
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Vorlage aller nötigen Unterlagen bei der Landeskammer
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Entscheidung durch die Bundeskammer innerhalb von vier Wochen
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Ablegung eines Eides
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Der ZT erhält:
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Siegel
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elektronische Signatur
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Ausweis
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Recht, das Bundeswappen zu fĂĽhren
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Schutz von Berufsbezeichnungen
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“Ziviltechniker”, “Architekt”, “Ingenieurkonsulent”, “Zivilgeometer”, “Zivilingenieur”
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Unberechtigtes FĂĽhren der Bezeichnung ist strafbar (max: EUR 14000)
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