Schaden im Produkthaftungsrecht
Sachverhalt: Die A-GmbH verkauft ein von der B-AG hergestelltes Mobiltelefon an einen Privatkunden C um EUR 800. Während des Gebrauchs exploditert der Akku des Telefons, sodass der C schwere Verbrennungen im Gesicht erleidet und auf einem Auge erblindet.
Frage: Welche der Schäden des C können mittels Produkthaftung geltend gemacht werden, welche nicht?