Es gibt keinen allgemeinen Schutz vor Nachahmung durch Dritte. Immaterialgüterrechte schützen nicht ein gesamtes Produkt vor Nachahmung durch Dritte, sondern nur einzelne Aspekte davon.
Patente schützen technische Neuerungen. Sie müssen angemeldet und geprüft werden und bieten nach erfolgreicher Prüfung 20 Jahre Schutz ab dem Anmeldetag.
Gebrauchsmuster sind eine kürzere Alternative mit einer Laufzeit von 10 Jahren in Ländern wie Österreich.
Geschäftsgeheimnisse bieten Schutz, ohne dass eine Anmeldung oder Veröffentlichung erforderlich ist. Sie gelten unbegrenzt, solange das Geheimnis geheim bleibt und angemessen geschützt wird. Sie können technische Erfindungen und andere vertrauliche Informationen abdecken.
Marken schützen Kennzeichen, die auf die Herkunft von Produkten hinweisen. Zwar ist der Schutz auch ohne Registrierung möglich, aber eine Markenanmeldung erleichtert die Durchsetzung. Marken laufen zunächst 10 Jahre und können beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Designs schützen das äußere Erscheinungsbild von Produkten, sofern dieses neu und eigenartig ist. Der Schutz läuft maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag, sofern regelmäßig Gebühren gezahlt werden.
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Musik, bildenden Kunst und Filmkunst. Es entsteht automatisch ohne Anmeldung oder Registrierung und gilt für 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers.