Der Mitarbeiter A der Rechtsabteilung des Pharmaunternehmens B-GmbH ist aufgrund seines eintönigen Berufs gelangweilt und studiert nebenher Chemie und Pharmazie. Als A ein Memo der Entwicklungsabteilung in die Hände fällt, kommt ihm die zündende Idee: Er entdeckt ein neues (und erfinderisches) Molekül, das wegweisend ist im Kampf gegen Krebs.
Frage: Liegt eine Diensterfindung vor?
Teigausrollmechanismus
Ein Ingenieurbüro (Einzelunternehmer Dipl.-Ing. A) entwickelt für ein Maschinenbauunternehmen B eine neue Kuchenbackmaschine, in der ein erfinderischer Teigausrollmechanismus verbaut ist. B will die Erfindung in Anspruch nehmen und A hierfür Erfindervergütung bezahlen.
Frage: Ist das möglich? Welche vertragliche Regelung sollte B mit A vor dem Entwicklungsbeginn schließen?
A ist Arbeitnehmer der in der chemischen Industrie tätigen B-GmbH. C ist Vater des A und nach seiner Beschäftigung bei der B-GmbH pensioniert. Beide entwickeln gemeinsam in ihrer Freizeit ein Verfahren zur Herstellung besonders reiner Salpetersäure. Sie experimentieren dabei während des Urlaubs des A im Keller des C.
Frage: Liegt eine Diensterfindung vor?
C ist Angestellter der D-AG, die Sportartikel entwickelt und verkauft. C, eigentlich Mitarbeiter der Marketing-Abteilung für Heimtrainingsgeräte beschäftigt, erfindet in seiner Freizeit einen neuen Belag für Fußballtorwart-Handschuhe, nachdem er im Unternehmen von der Notwendigkeit eines solchen Belags erfahren hatte. C ist der Meinung, dass die Erfindung frei von Ansprüchen der D-AG ist, meldet die Erfindung in eigenem Namen an. Die D-AG möchte die Erfindung für die Fußballtorwart-Handschuhe ihres eigenen Sortiments nutzen.
Frage: Kann die D-AG die Erfindung in Anspruch nehmen?