Staatsverweigerer
Sachverhalt: Die „Staatsverweigerer“ D und E wollen sich gegen die – aus ihrer Sicht – völlig ungerechtfertigte Steuererhöhungen wehren. Anders als die viele friedliche Demonstranten dringen sie mit Waffengewalt ins Parlament ein und nehmen dort einige Geiseln. A ruft sich in einem Fernseh-Interview zum neuen Gesetzgeber aus und nimmt die Steuergesetze dieses "korrupten Staats" zurück.
Frage: In welche Rechtsgebiete ist dieser Fall einzuordnen?